Wichtige Mitteilung zur Frequenzänderung von Funk-Mikrofonanlagen

23.01.2012 | Durch die Unterversorgung der ländlichen Gebiete mit breitbandigem Internet wird durch die vier großen Telekommunikationsunternehmen der Ausbau des sogenannten „schnellen mobilen Internets“ (LTE) massiv vorangetrieben.
Die dafür benötigten Frequenzen wurden per Regierungsbeschluss aus dem bisher durch Drahtlos-Mikrofonanlagen und analogem terrestrischen TV genutzten Frequenzband (790 - 814Mhz und 838 - 862Mhz) neu zugeteilt und 2010 versteigert.
Die bisherige allgemeine Zuteilung zur Nutzung von Drahtlos-Mikrofonanlagen (790 – 862Mhz) läuft am 31.12.2015 aus und wird nicht verlängert.

Was bedeutet das für Ihre Drahtlosmikrofonanlage?

Erste LTE-Geräte sind bereits auf dem deutschen Markt erhältlich. In Zukunft werden z.B. Handys, Tablett-PCs, Laptops W-LAN-Router für private und kommerzielle Anwendungen LTE-fähig sein.
Obwohl Sie Ihre vorhandene Funkmikrofone bzw. Funksystem bis 31.12.2015 weiter nutzen können, müssen Sie in diesen Frequenzbereichen ab sofort Störungen durch LTE hinnehmen!

Sind auch Ballungsgebiete betroffen?

Großstädte werden grundsätzlich zuletzt an das LTE-Netz angeschlossen, wenngleich auch hier bereits Testversuche erfolgen. Da es für die Telekommunikationsunternehmen finanziell besonders lukrativ ist, wird die Umstellung in den Ballungsgebieten trotzdem zügig erfolgen.
Ins besonders durch die nicht festlegbare geografische Verbreitung und Nutzung von LTE Endgeräten werden künftig drahtlose Mikrofone einer hohen Störstrahlung ausgesetzt. Ein ungestörter Betrieb wird kaum möglich sein.

Was ist die Alternative?

Um Ausfällen durch LTE Störungen rechtzeitig entgegenzuwirken, empfehlen wir unseren Kunden einen frühzeitigen Austausch vorhandener Drahtlos-Mikrofonanlagen.
In der Neuordnung heißt es: „Für Frequenznutzungen in geschlossenen Räumen und für sonstige ortsgebundene Nutzungen, die räumlich klar eingrenzbar sind, insbesondere in öffentlichen und kulturellen Einrichtungen, wie z. B. Schauspiel- und Opernhäusern, Stadthallen, Konzerthallen, Freilichtbühnen, Sportstadien und dergleichen, können durch die Bundesnetzagentur Frequenzen im Frequenzbereich von 470 MHz bis 606 und 614 bis 790 MHz per Einzelanmeldung zugeteilt werden“. Darunter fallen auch Konferenz-, Besprechungs- und Tagungsräume.

Was kostet die Alternative?

Zusätzlich zu den entstehenden Kosten für Gerätehardware, Installation und Einrichtung, erhebt die Bundesnetzagentur für die Anmeldung im Bereich von 470 - 790 MHz folgende Gebühren:
pro Antrag 130,- € (wobei ein Antrag mehrere Frequenzen enthalten kann)
für jeden Sender (Hand- oder Taschensender) eine Jahresgebühr von zurzeit 9,80 €.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für öffentliche Einrichtungen (Schulen, Theater, … etc.) eine Gebührenbefreiung beantragt werden.
Diese liegt nicht automatisch vor und ist vor Frequenzzuteilung bei der Bundesnetzagentur anzumelden.

Von einer Nutzung des gebührenfreien Bereichs von 863 - 865 MHz (Mittenband) raten wir aufgrund der bereits oben erwähnten hohen Störstrahlung durch LTE Endgeräte (z.B. Mobiltelefone) dringend ab.

Was sind die nächsten Schritte?

Von der Aufnahme des Ist-Zustandes über die Beratung, Neuanschaffung, dem Austausch und der Anmeldung unterstützt Sie das epicto Konferenztechnik Team bei der Umstellung auf den neuen Frequenzbereich.
Zeitlich begrenzte Austauschaktionen (z.B. bis 31.03.2012) bei Rückgabe einer drahtlosen Mikrofonanlage bieten einen erheblichen Preisvorteil.

Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin. Auch für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Telefonnummer: 06203 4046 -211 / -212 oder Mail: info@epicto.de

Ihre epicto Konferenztechnik

 

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